Gemeinde Wien verpflichtet zu Massnahmen der Klimaresilienz bei städtebaulichen Projekten

Der Gemeinderat von Wien hat am 24.1.2019 einstimmig einen Beschluss angenommen, der Massnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz bei städtebaulichen Wettbewerben zur Pflicht macht. In der Begründung des Antrags wird dabei auch auf die im Bau befindliche Biotope City am Wienerberg verwiesen.

Antragsbegründung: 

Der Klimawandel stellt die Städte als urbane Lebensräume vor große Herausforderungen. Zunehmende Risiken für die Gesundheitsbelastung der Bewohnerinnen und Bewohner, die kommunale Infrastruktur oder das Stadtgrün werden durch hochsommerliche Extremtemperaturen, starke Niederschläge, Dürreperioden und Stürme weiter steigen. Diese Fakten zeigen, dass Klimaschutzmaßnahmen dringend durch Anpassungsmaßnahmen ergänzt werden müssen.

Der Klimawandel hat in den letzten Jahrzehnten in Wien zu einer Veränderung der klimatischen Bedingungen geführt. So hat sich die Jahresdurchschnittstemperatur Wiens in den letzten vier Jahrzehnten bereits um etwa zwei Grad Celsius erhöht. Hitzewellen, Starkregenereignisse und Trockenperioden nahmen zu. Studien prognostizieren eine weitere Erwärmung von bis zu vier Grad Celsius in den nächsten 50 Jahren und eine starke Erhöhung von Hitzetagen mit Temperaturen über 30 Grad Celsius.

Klimawandelanpassung muss bereits bei der Planung im Sinne einer klimasensiblen Stadtentwicklung beginnen. Unter klimasensibler Stadtentwicklung versteht man, dass Gebäudestrukturen im Zusammenspiel mit ihren Oberflächen und Ausstattungen mit „grüner“ (= Vegetationsflächen) und „blauer“ (= Wasserflächen) Infrastruktur so entwickelt werden, dass sie langfristig eine hohe Lebensqualität, thermischen Komfort und optimierte Klimaresilienz bieten.

Dazu gibt es in Wien bereits erste Modellprojekte (z.B. in der Biotope-City auf den ehemaligen Coca-Cola-Gründen auf dem Wienerberg). Insgesamt werden die Möglichkeiten zur Stärkung der Klimaresilienz mittels mikroklimatischer Simulation bei Wettbewerben in Architektur und Städtebau im Wirkungsbereich der Stadt Wien jedoch noch nicht ausreichend genutzt.

Beschluss:

Zur optimalen Anpassung an den Klimawandel sollen künftig bei städtebaulichen und architektonische Wettbewerbsverfahren im Wirkungsbereich der Stadt Wien ab einer relevanten Vorhabensgröße (z.B. ab 20.000 m2Grundfläche) folgende Aspekte als Qualitätskriterium nachweislich berücksichtigt werden: 
  • Thermischer Komfort (z.B. Reduktion bis zu 4 Grad Lufttemperatur und 15 Grad gefühlter Temperatur möglich);
  • Thermische Speicherfähigkeit (UHI-Prävention und nächtliche Abkühlung);
  • Abluftstrom: Lufttemperatur für Nachbarquartier (im Sinne eines Verschlechterungsverbots);
  • Regenwassermanagement: Minimierung Regenwasserabfluss;
  • CO2-Speicherung: Optimierung CO2-Speicherung.
Grüne und blaue Infrastruktur, Wahl der Oberflächenmaterialien und -ausstattung und die Anordnung und Gestaltung von Baukörpern sollen integriert betrachtet und in mikroklimatischen Simulationsmodellen dargelegt werden.
Der Gemeinderat beauftragt die zuständigen Stellen der Stadt Wien mit der Erstellung eines Leitfadens zur Berücksichtigung des Mikroklimas in Wettbewerbsverfahren, das dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung zur Diskussion und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden soll

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